Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

Umsatzsteuer im Finanzplan

Wahrscheinlich werden mich jetzt alle Steuerberater 'steinigen' aber wir machen das mit der Umsatzsteuer im Finanzplan ganz simpel:

1) Die Einnahmen tragen wir Brutto ein
2) Die Ausgaben tragen wir auch Brutto ein
3) Die Umsatzsteuer, die wir an das Fi-Amt bezahlen müssen entnehmen wir einfach der Umsatzsteuervoranmeldung, die uns der Steuerberater monatlich zuschickt und tragen Sie bei den geschäftlichen Ausgaben ein.

Ich weiß, dass dies steuerlich nicht ganz korrekt ist, aber so geht es sehr simpel und stimmt zu einem hohen Prozentsatz.

Warum funktioniert das so? Nun, in dem Betrag, den wir an Umsatzsteuer abführen müssen, ist sowohl die Umsatzsteuer enthalten, die wir mit den von uns gestellten Rechnungen eingenommen haben, wie auch die Mehrwertsteuer, die wir für von uns gekaufte Waren und Dienstleistungen bezahlt haben.

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Wenn Sie nach Ihrer BWA gehen (dort ist ja alles Netto angegeben), können Sie es auch wie folgt machen:

1) Alle geschäftlichen Ausgaben NETTO (also ohne Umsatzsteuer) in den Finanzplan eintragen
2) Alle privaten Ausgaben BRUTTO (also mit Umsatzsteuer) in den Finanzplan eintragen
3) Alle zu versteuernden Einnahmen NETTO eingeben
4) Alle steuerfreien Einnahmen BRUTTO eingeben

Dann brauchen Sie die Umsatzsteuer nicht mehr eintragen. Das ist dann zwar nicht ganz so genau, wie die erste Methode, aber für Ihre Zwecke in jedem Fall wesentlich schneller...

Noch ein Tipp, wenn Sie eine BWA als Grundlage für die Zahlen in Ihrem Finanzplan nehmen: Dort gibt es in der Regel sehr viele Kategorien. Für den Finanzplan würde ich möglichst viele ähnliche Kategorien zusammenfassen. Wir sind ja nicht das Finanzamt, deshalb müssen wir uns im Finanzplan selbst nicht an einen steuerlich korrekten Buchungsrahmen halten, was sehr viel Vereinfachung mit sich bringt.


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Erstellt am: 18.10.2010




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