Tina und Stephan Kaiser: "Wer die 8 Grundgesetze des Wohlstands kennt und sich der FinanzPlan-Idee bedient, kommt einfach gut mit seinem Geld aus."

Steuer Voraus- und Nachzahlungen

Der Finanzplan berechnet Ihnen die monatliche Summe, die Sie für die Einkommen- und Gewerbesteuer auf die Seite legen müssen. Diese Summe überweist man monatlich auf ein Termingeldkonto, auf das NUR diese Steuerrücklagen einbezahlt werden.

Wenn Sie noch kein Termingeldkonto haben, würde ich eines eröffnen. Sie können sich hier eine gute Marktübersicht der aktuell möglichen Konditionen verschaffen oder Sie eröffnen ein Tagesgeldkonto bei Ihrer Hausbank...

Von diesem Termin- oder Tagesgeldkonto leisten Sie Ihre Vorauszahlungen und auch eventuelle Nachzahlungen.

Somit brauchen Sie weder Ihre Vorauszahlungen noch Ihre Nachzahlungen in den Finanzplan extra eintragen, denn die Steuerrücklagen sind ja bereits in der Zeile 167 berücksichtigt.

Somit sind Sie mit Ihren laufenden Steuerzahlungen 'im Reinen'... Es gibt jetzt nur noch dann eine Ausnahme: Wenn unerwartete Nachzahlungen oder Erstattungen vom Finanzamt kommen (das betrifft dann meist die Jahre in denen man noch keinen Finanzplan hatte), dann trägst man diese entweder als steuerfreie Einnahmen oder als Ausgaben ein.



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Erstellt am: 18.10.2010




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