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Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten |
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Als Arbeitnehmer gibt es heute kaum noch Möglichkeiten, seine Steuern ‚zu steuern’, als Selbständiger dagegen schon. Denken Sie nur an die vielen Kleinigkeiten im Alltag, die sich künftig als Geschäftskosten steuerlich absetzen lassen. Dazu gehört Ihre gesamte Betriebsausstattung (und fast alles, was Sie dafür halten und dem Finanzamt glaubhaft machen können, zählt dort hinein) genauso wie Ihr KFZ, das Sie jetzt ja auch bereits haben, aber nicht von der Steuer absetzen können. Ihnen stehen auch Möglichkeiten der legalen Gewinnverlagerung (z.B. durch eine Ansparabschreibung) zur Verfügung, bei der Sie Rücklagen für kommende Investitionen tätigen können. In Deutschland müssen diese für Existenzgründer übrigens (zumindest Stand 2005) erst nach 5 Jahren aufgelöst werden und sind nicht nachzuverzinsen. Auch das Geschäftsessen mit Kunden und Mitarbeitern kann künftig von der Steuer abgesetzt werden. Die Möglichkeiten sind überaus vielfältig und ich rate Ihnen dringend, gleich am Anfang Ihrer Selbständigkeit wirklich sämtliche Belege aufzuheben. Wenn Sie etwas einmal nicht absetzen können, werfen Sie den Beleg später einfach weg. Aber nachträglich einen Ersatzbeleg zu erhalten, ist immer mit Aufwand verbunden. Übrigens hat mir einmal jemand erzählt, dass er seinen Anzug mit Briefmarken bezahlt hat und diese dann als Portokosten geltend gemacht hat. So etwas geht natürlich nicht. Übertreiben Sie es also nicht, aber nutzen Sie Ihren Spielraum voll aus. Es gilt hier, dem Finanzamt wirklich nichts zu schenken. |
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