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Schriftliche Absprachen |
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Ein Punkt, den ich Ihnen ganz besonders ans Herz legen möchte, ist die Schriftlichkeit von Absprachen. Gewöhnen Sie sich bitte unbedingt an, Ihre getroffenen Vereinbarungen und Absprachen nach oder noch während dem Gespräch kurz schriftlich festzuhalten. Sorgen Sie dafür, dass beide Vertragsparteien das Protokoll unterzeichnen. Im Geschäftsleben wird so viel besprochen, das nachher missverstanden wird. Ob nun bewusst oder unbewusst, viele Menschen können sich an getroffene Absprachen schon nach wenigen Tagen nicht mehr in vollem Umfang erinnern. Meist geraten zumindest die Stellen der Vereinbarung in Vergessenheit, die einem selbst Nachteile einbringen würden. „Ja, so habe ich das ja nicht gemeint“, oder „Also daran kann ich mich nicht mehr entsinnen“. Solche Äußerungen Ihrer Geschäftpartner gehören ein für allemal der Vergangenheit an, wenn Sie sich angewöhnen, jede Absprache kurz schriftlich zu fixieren und von beiden unterzeichnen zu lassen. Sie werden sich am Anfang vielleicht wundern, wie groß der Unterschied ist, ob jemand Ihnen etwas mündlich zusagt oder ob er es unterschreiben soll. Da liegen öfter wahre Welten dazwischen. Also verschaffen Sie sich eine gute Ausgangsposition und vereinbaren Sie alle Geschäftskontrakte nur noch schriftlich. Ich hatte vor kurzem ein Gespräch mit einer der größten Investmentgesellschaften in Deutschland. Der zuständige Berater machte mir am Telefon die allergrößten Zusagen und sehr weit reichende Versprechungen. Ich war beeindruckt von seinem Entgegenkommen mir gegenüber. Na ja, zumindest bis zu dem Punkt, an dem ich ihn darum bat, dass er mir seine Zusagen kurz schriftlich zukommen lässt. Da war plötzlich alles ganz anders. Das Schreiben, das ich erhielt war die Tinte nicht wert, mit der es geschrieben war. Es war schlicht nichts von dem enthalten, was mir am Telefon mündlich bereits zugesagt wurde. Was dann auf meine Nachfrage hin gesagt wurde, war ein Sammelsurium von Ausreden und Halbwahrheiten. Fakt war aber, dass ich sehr froh war, dieses für mich damals sehr wichtige Geschäft nicht aufgrund der mündlich erhaltenen Zusagen abgeschlossen zu haben. Ich hätte wohl viel Geld dabei verloren. Kurz und gut, alles was jemand Ihnen gegenüber verspricht und auch einhalten will, kann er Ihnen schriftlich geben. Alles was Sie nicht schriftlich haben, sollten Sie als das sehen was es ist, als pure Absichtserklärung, die keinerlei Wert für Sie darstellt. Und noch ein Letztes: Oftmals wird damit argumentiert, dass man unter Freunden keine Verträge zu schließen braucht. Hier würde das gegebene Wort gelten. Überlegen Sie genau, mit wem Sie so Geschäfte machen können. Ich meine, dass es auch unter ‚Freunden’ möglich sein muss, die Schriftform zu wählen. Denn hier steht nicht nur ein Auftrag, sondern eine Freundschaft auf dem Spiel. Da tut es doch besonders gut, die gute Beziehung zu schützen, indem Sie einen kurzen Vertrag aufsetzen – oder nicht? |
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