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Rechnungen stellen |
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Nachdem Sie als Unternehmer eine Ware geliefert, oder die Dienstleistung erbracht haben, wäre es jetzt an der Zeit, dass Ihr Kunde dies durch das zügige und zeitnahe Bezahlen des Rechnungsbetrages honoriert. Leider werden, gerade bei Kleinfirmen, und dort vor allem im Handwerk, die Rechnungen immer wieder ziemlich spät gestellt (meines Erachtens zu spät). Der Kunde hat dann in der Zwischenzeit den Bezug zu den Produkten oder Ihrer Dienstleistung schon längst verloren. Wenn Sie zum Beispiel ein Elektrofachgeschäft haben und Ihrem Kunden einen Fernseher ausliefern, sollte die Rechnung dafür nicht erst nach zwei Monaten beim Kunden ‚eintrudeln’. Abgesehen davon, dass Sie für zwei Monate in Vorlage gegangen sind, und das ja bereits einen finanziellen Nachteil für Sie bedeutet, besteht die Gefahr, dass Sie so selbst zu einer schlechten Zahlungsmoral Ihrer Kunden beitragen. Warum ist das so? Der Kunde hat sich dann schon längst an ‚seinen’ Fernseher gewöhnt. Er sieht, wenn die Rechnung so spät kommt, den direkten Zusammenhang zwischen Ihnen als Lieferant und ‚seinem’ Fernseher, den er schon längst in Besitz genommen hat, nicht so deutlich, als wenn Sie ihm die Rechnung gleich zusammen mit dem Fernseher überreicht hätten. Ein nächster Punkt ist folgender: Manche Kunden haben zwar bei der Bestellung einer Ware das Geld dafür auf die Seite gelegt, aber wenn die Rechnung dann zu lange auf sich warten lässt, wird dieses Geld zweckentfremdet und anderweitig verwendet. Wenn dann Ihre Rechnung kommt, fehlt oftmals das Geld, um diese zügig bezahlen zu können. Ich schlage Ihnen deshalb vor, Ihre Rechnungen sobald wie möglich zu schreiben. Das bedeutet bei allen Warenlieferungen, dass Sie die Rechnung immer zusammen mit der Ware ausliefern. Der Liefertermin ist der absolut beste Zeitpunkt für das Überreichen der Rechnung. Ihr Kunde erhält etwas von Ihnen und Sie wollen dafür Geld. Das passt psychologisch einwandfrei zusammen, wird von jedem verstanden und vor allem moralisch akzeptiert. Achten Sie auch bitte darauf, dass Sie Ihre Rechnungen formell korrekt stellen. Wenn Sie unsicher sind, lohnt es sich, darüber mit Ihrem Anwalt (zu dem kommen wir weiter hinten) und Ihrem Steuerberater zu sprechen. So sollten Sie zum Beispiel auf Ihren Rechnungen stets ein Zahlungsziel angeben, damit Ihre Kunden automatisch in Verzug geraten, wenn Sie nicht bezahlen. Die Mahngebühren müssen in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ordentlich aufgeführt und rechtssicher formuliert sein. Und schließlich müssen die Rechnungsnummern fortlaufend sein, damit Ihr Finanzamt zufrieden gestellt ist. Wenn Sie über das Internet verkaufen, gilt es noch, das Fernabsatzgesetz zu beachten. Auch hier sollten Sie einen anwaltlichen Berater hinzuziehen. Fazit: Sie als Chef müssen die Rechnungen zwar nicht selbst schreiben. Dafür zu sorgen, dass diese stets zeitnah gestellt werden ist allerdings Chefsache. Schließlich ist es Ihr Geld. |
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