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Buchführung |
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Es mag banal klingen, aber achten Sie darauf, dass Sie nichts, aber auch gar nichts kaufen, ohne sich einen Beleg dafür geben zu lassen. Heben Sie ALLE Belege auf und machen Sie sämtliche Kosten geltend, die Sie betrieblich bedingt haben. Immer wieder kommt es in der Hektik des Arbeitsalltages vor, dass man eine Zahlung leistet, ohne einen Beleg dafür zu erhalten. Meist sind es Kleinbeträge, die sich aber über das Jahr gesehen durchaus zu stattlichen Summen addieren können. Wer jeden Tag nur 5 Euro ohne Quittungen ausgibt (sei es nur, indem man etwas in eine Parkuhr wirft oder einem Kellner Trinkgeld gibt), der sitzt am Jahresende auf einem Betrag von 1.825 Euro an geschäftlichen Kosten, für die es keinen Beleg gibt. Und da beim Finanzamt die Devise gilt, dass ohne Belege nichts anerkannt wird, hat man hier als Selbständiger schnell das Nachsehen. Gewöhnen Sie sich deshalb bitte an, grundsätzlich darauf zu achten eine Quittung zu erhalten. Ein guter Bekannter von mir sagt immer im Spaß, dass er von seiner Frau nur soviel Taschengeld bekommt, wie er ihr an Quittungen für seine Ausgaben einreicht. Im Grunde trifft es aber genau ins Schwarze. Tipp: Sollte Ihnen einmal eine Quittung fehlen, stellen Sie sich selbst einen Eigenbeleg aus, auf dem Sie vermerken, was Sie wann für was ausgegeben haben. Man kann dann immer noch mit dem Finanzamt diskutieren, ob es anerkannt wird oder nicht, aber ohne einen Eigenbeleg haben Sie gar keine Chance… |
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